Plattformen bestimmen mit, welche politischen Inhalte wir sehen. Generative künstliche Intelligenz verändert zusätzlich, wie Informationen entstehen. Damit verändern sich die Bedingungen demokratischer Urteilsbildung. Digitale Mündigkeit umfasst die Fähigkeit, Informationen und technische Einflüsse zu beurteilen, die eigenen Daten zu schützen und die Rechte anderer zu achten. Digitale Mündigkeit sollte deshalb verbindlich in Unterricht und Lehre verankert werden.
Demokratische Teilhabe lebt davon, dass Menschen eigene Urteile bilden, Entscheidungen begründen und anderen widersprechen können. Mündigkeit bedeutet, selbstbestimmt und begründet zu urteilen und zu handeln. Digitale Mündigkeit setzt voraus, dass Menschen Zugang zu digitalen Angeboten haben und an gesellschaftlichen Debatten teilnehmen können. Sie brauchen die Fähigkeiten und das Zutrauen, diese Angebote sicher und kritisch zu nutzen, sich ein eigenes begründetes Urteil zu bilden und ihre Position einzubringen. Dazu gehört, technische Einflüsse zu hinterfragen und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.
Plattformen bestimmen mit, welche politischen Inhalte wir sehen. Die personalisierten Beitragsübersichten sozialer Medien, sogenannte Feeds, richten sich auch danach, was Aufmerksamkeit bindet. Das kann empörende und polarisierende Beiträge begünstigen. Was im eigenen Feed dominiert, ist deshalb weder automatisch gesellschaftlicher Konsens noch besonders gut belegt.
Generative künstliche Intelligenz verändert zusätzlich, wie Informationen entstehen. Texte, Bilder und Stimmen lassen sich überzeugend nachbilden. Chatbots können sachlich falsche Annahmen ihrer Nutzer bestärken. Ihre Zustimmung ersetzt keine unabhängige Prüfung. Umgekehrt darf die Möglichkeit einer Fälschung nicht dazu führen, auch gut belegte Informationen pauschal zurückzuweisen.
Damit verändern sich die Bedingungen demokratischer Urteilsbildung. Digitale Mündigkeit umfasst die Fähigkeit, Informationen und technische Einflüsse zu beurteilen, die eigenen Daten zu schützen und die Rechte anderer zu achten. Zur Urteilsfähigkeit gehört, Sach- und Wertebene zu unterscheiden: Tatsachenbehauptungen sind anhand von Belegen zu prüfen, Werturteile anhand der zugrunde liegenden Maßstäbe zu begründen und abzuwägen. Dazu kommen begründetes Vertrauen, der Umgang mit Unsicherheit und die Bereitschaft, eigene Positionen angesichts guter Gegenargumente zu revidieren.
Allein durch häufige Mediennutzung entwickeln sich diese Fähigkeiten nicht automatisch. Wer ein Gespräch mit einem Chatbot führt, ist anschließend nicht zwangsläufig gut und ausgewogen informiert. Schulen und Hochschulen müssen deshalb Gelegenheiten schaffen, in denen eigenständiges Urteilen systematisch entwickelt und reflektiert wird.
Schule soll allen Lernenden Grundlagen demokratischer Orientierung eröffnen. Dazu gehören politisches Wissen und ein Verständnis dafür, wie Plattformen Sichtbarkeit verteilen. Lernende müssen Tatsachenbehauptungen von politischen Wertungen unterscheiden können: Erstere verlangen Belege, Letztere die Auseinandersetzung mit Zielen und Wertmaßstäben. Auch auf gemeinsamer Tatsachengrundlage bleibt begründeter Widerspruch möglich.
Hochschulen wiederum haben neben der beruflichen Qualifizierung eine Verantwortung für demokratische Teilhabe. Digitale Mündigkeit berührt zugleich den Kern wissenschaftlicher Bildung. Wenn KI-Argumentationen entwirft, wird eine sprachlich überzeugende Darstellung leichter verfügbar. Ob ihre Voraussetzungen stimmen und die Schlussfolgerungen tragen, bleibt eine fachliche Frage. Studierende müssen nachvollziehen können, wie Wissen entsteht und welche Grenzen Methoden haben. So können sie KI fachlich begründet nutzen und die gesellschaftlichen Folgen ihres Einsatzes beurteilen.
Digitale Mündigkeit sollte deshalb verbindlich in Unterricht und Lehre verankert werden. Ein Eintrag im Lehrplan oder in der Modulbeschreibung allein schafft noch keine Lerngelegenheiten. Lernende brauchen Aufgaben, in denen sie Quellen bewerten und widersprüchliche Positionen diskutieren. Auch Leistungsnachweise sollten erkennen lassen, wie sie zu einem Urteil gelangen und welche Einwände sie berücksichtigt haben.
Das erfordert qualifizierte Lehrende und Zeit für Auseinandersetzung. Fortbildungen sollten technische Entwicklungen mit fachlichen und didaktischen Fragen verbinden. Eine besondere Verbindung zwischen Schule und Hochschule schafft die Lehrkräftebildung: Angehende Lehrkräfte müssen ihre eigene digitale Mündigkeit entwickeln und lernen, entsprechende Lernprozesse im Unterricht anzuleiten.
Bildung kann die Verantwortung von Plattformbetreibern und Politik für digitale Öffentlichkeit nicht ersetzen. Sie kann Menschen aber befähigen, deren Einfluss zu beurteilen und Ansprüche an ihre Gestaltung zu formulieren. Digitale Mündigkeit zu lehren heißt daher, die Voraussetzungen selbstbestimmter demokratischer Teilhabe unter veränderten technischen Bedingungen zu sichern.
Dr. Christoph Jonas Kolb ist Studienrat am Kaiser-Wilhelm- und Ratsgymnasium Hannover. Der promovierte Erziehungswissenschaftler forscht zur Demokratiebildung und zum individuellen Umgang mit Vielfalt an der Universität Vechta, wo er auch als Lehrbeauftragter tätig ist.
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