Menschenrechte sind eine wesentliche Basis für die Ausübung von Demokratie, und Demokratie fungiert als Katalysator grundlegender Menschenrechte. Es bestehen jedoch auch Spannungsfelder, sobald demokratische Entscheidungen der Mehrheit in Menschenrechte von Minderheiten bzw. marginalisierten Menschen eingreifen. In einer Zeit zunehmender Polarisierung und globaler politischer Spannungen sowie der Einschränkung demokratischer Räume durch den Nationalstaat gewinnt die Stadt als Akteurin für Demokratie und Menschenrechte zunehmend an Bedeutung.
Die Themen Demokratie und Menschenrechte wurden grundlegend in der Erklärung 1993 zur Wiener Menschenrechtsweltkonferenz verbunden: die Interdependenz und wechselseitige Stärkung von Demokratie und Menschenrechten wurde explizit von allen teilnehmenden Staaten anerkannt. In der derzeitigen schwierigen politischen Situation und angesichts zunehmender Politikverdrossenheit ist die stärkere Verknüpfung von Demokratie und Menschenrechten wichtiger und dringender denn je. Menschenrechte sind eine wesentliche Basis für die Ausübung von Demokratie, und Demokratie fungiert als Katalysator grundlegender Menschenrechte. Demokratie und Menschenrechte können als zwei Seiten derselben Medaille gesehen werden – beide Themenfelder haben gemeinsame Prinzipien: Partizipation, Gleichberechtigung bzw. Nichtdiskriminierung, und Rechenschaftspflicht. Das Recht auf freie und faire Wahlen ist die direkteste Verbindung zwischen den beiden.
Es bestehen jedoch auch Spannungsfelder, je nachdem, welches Demokratiekonzept herangezogen wird, und sobald demokratische Entscheidungen der Mehrheit in Menschenrechte von Minderheiten bzw. marginalisierten Menschen eingreifen. In einer Zeit zunehmender Polarisierung und globaler politischer Spannungen sowie der Einschränkung demokratischer Räume durch den Nationalstaat gewinnt die Stadt als Akteurin für Demokratie und Menschenrechte zunehmend an Bedeutung.
Dieser Blogbeitrag basiert auf dem Konzeptpapier „Wien – Stadt der Demokratie und Menschenrechte“, das ich im Auftrag des Menschenrechtsbüros der Stadt Wien im Oktober 2025 veröffentlicht habe.
Es gibt verschiedenste Definitionen des Begriffs Demokratie ohne Einigung in der Wissenschaft auf eine autoritative Definition. Das Wort Demokratie stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Volksherrschaft". Damit ist in einer Demokratie das Volk der staatliche Souverän und politische Entscheidungen werden durch den Mehrheitswillen der Bevölkerung getroffen. Der Mehrheitswille wird durch demokratische Wahlen bestimmt und legitimiert und durch Volksvertreter:innen umgesetzt, entsprechend einer repräsentativen Demokratie. Wichtige Merkmale einer Demokratie sind Meinungsfreiheit, die Existenz einer Opposition und Gewaltenteilung. Sie ermöglicht breite politische Teilhabe.[1] Das erste demokratische Aufblitzen in Athen hielt etwa 180 Jahre an und umfasste nur einen winzigen Teil des Kontinents. Im übrigen Europa war Demokratie fast die gesamte Geschichte hindurch unbekannt oder wurde nicht praktiziert. Würde Demokratie in Bezug auf Raum und Zeit modelliert – also die Kombination von geografischer Ausbreitung und historischer Dauer – nähme sie in den letzten 2500 Jahren nur etwa zwei Prozent der europäischen Raumzeit ein. In den übrigen 98 Prozent der raumzeitlichen Ausdehnung Europas war Demokratie abwesend. Unsere heutigen Freiheiten sind also weder die Norm noch garantiert.[2]
Während sich Gesellschaften heute ihrer eigenen demokratischen Rechte viel bewusster sind als früher, ist es offensichtlich, dass demokratische Regierungen nie alle Bürger:innen zufriedenstellen können. Sie ist eine imperfekte, aber die bisher bestmögliche Form des Volkes, sich selbst zu regieren. Im Gegensatz zu den Menschenrechten wurde Demokratie nicht durch politische bzw. rechtliche Standardisierung konkretisiert.
Zur Förderung von Demokratie auf lokaler Ebene wurde die Initiative der Europäischen Demokratiehauptstädte gegründet. Sie ist eine relativ junge Entwicklung. Die Initiative „Europäische Hauptstadt der Demokratie“ hat ein starkes Netzwerk von Städten aufgebaut, die die Bürger:innenbeteiligung fördern. Nach dem Start des ersten Programmjahres in Barcelona 2023/24 war Wien 2024/25 Europäische Demokratie-Hauptstadt. Im Rahmen dieses Demokratiejahres fanden in Wien eine Vielzahl von Aktivitäten, beispielsweise die Demokratietage rund um den 15. September mit zahlreichen Demokratiestationen. Im März 2025 wurde Cascais (Portugal) von einer Jury aus über 4.500 Bürgern aus 47 europäischen Ländern zur Europäischen Hauptstadt der Demokratie 2026 gewählt.
Obwohl erste Ansätze bis in die Antike und das Mittelalter zurückreichen, sind Menschenrechte im Wesentlichen eine Errungenschaft der Aufklärung. Sie wurden seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert formuliert, um die Allmacht des (monarchischen) Souveräns gegenüber dem Individuum zu beschränken, allen voran in der Virginia Bill of Rights und der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung (beide von 1776) sowie in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Mit der „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ proklamierte Olympe de Gouges im Jahre 1791 Freiheits- und Gleichheitsrechte auch für Frauen, jedoch ohne Gehör zu finden.[3] Eine zweite Kodifizierungswelle erfolgte kurz nach dem Zweiten Weltkrieg, um dessen Gräuel für die Zukunft zu verhindern. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1949) und die beiden UNO-Pakte zu bürgerlichen und politischen bzw. wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (beide 1966), sowie regionale Menschenrechtsinstrumente (Europäische Menschenrechtskonvention, Europäische Sozialcharta, Inter-Amerikanische Menschenrechtskonvention, Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, und zuletzt die Arabische Menschenrechtscharta) und gruppen- bzw. themenspezifische Menschenrechtsinstrumente (CAT, CEDAW, CERD, CPED, CRC, CRPD, CRMW) folgten in den nächsten Jahrzehnten. Heute gelten Menschenrechte als universell, unteilbar und kraft der Menschenwürde als allen Menschen gegeben (UNO 1993). Durch Interpretation der einschlägigen Spruchkörper ist der Inhalt der Menschenrechte weitestgehend geklärt, die Herausforderung liegt vielmehr in ihrer weltweiten Implementierung.
Zur Umsetzung der Menschenrechte auf lokaler Ebene wurde die Initiative der Menschenrechtsstädte ins Leben gerufen, als wichtiger Teil der internationalen Strategie der „UNO-Dekade für Menschenrechtsbildung“ (von 1995 bis 2004). Die erste Menschenrechtsstadt der Welt entstand 1997 in Rosario (Argentinien), gefolgt von Porto Alegre (Brasilien), Washington, D.C. (USA), Edmonton (Kanada), Bihac (Bosnien und Herzegowina), Korogocho (Kenia), Kati (Mali), Gwangju (Südkorea) und Kaohsiung (Taiwan). Die erste Menschenrechtsstadt Europas wurde Graz (seit 2001). In Österreich folgten Salzburg 2008, und Wien 2014.
Der Prozess des Aufbaus einer Menschenrechtsstadt erfolgt flexibel und kontinuierlich, wobei im Wesentlichen fünf Schritte unterschieden werden: Schaffung eines Leitungsgremiums („Steering Committee“), Ausarbeitung eines Aktionsplans, Durchführung von Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Menschenrechtsbildung, Überprüfung und Evaluierung der Effektivität dieser Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit.
Demokratie gilt als die den Menschenrechten zugänglichste Regierungsform. Demokratie und Menschenrechte beruhen auf den gemeinsamen Grundsätzen der Rechenschaftspflicht, der individuellen Freiheit, der fairen und gleichberechtigten politischen Vertretung, der Inklusion und Partizipation, sowie der gewaltfreien Lösung von Konflikten. Moderne Demokratiekonzepte beruhen auf den grundlegenden Ideen der Volkssouveränität und der kollektiven Entscheidungsfindung, bei denen die Regierenden auf verschiedene Weise von den Menschen, über die sie zu regieren beauftragt sind, zur Rechenschaft gezogen werden können.[4]
Allerdings sind die Verbindungen zwischen Demokratie und Menschenrechten nicht in allen Demokratiemodellen gleich stark. Es gibt „dünne“ und „dicke“ Demokratieformen, die unterschiedlich stark zu Menschenrechten in Bezug treten. Diese Demokratiemodelle können grob in drei Kategorien unterteilt werden: prozedurale, liberale, und distributive/soziale Demokratien.
Die prozeduralen Definitionen von Demokratie orientieren sich größtenteils am Modell von Robert Dahls Polyarchy (1971) und definieren Demokratie über die regelmäßige Abhaltung von Wahlen mit einem Mindestmaß an Wettbewerb zwischen Kandidat:innen und der partizipativen Inklusion weiter Bevölkerungsteile. Sie enthalten den Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung und der Vereinigungsfreiheit, die Existenz freier und fairer Wahlen und ein gefestigtes politisches Parteiensystem. Eine solche verfahrenstechnische Definition von Demokratie kann als Grundvoraussetzung und Mindestschwelle betrachtet werden.
Liberale Modelle der Demokratie inkludieren die Begriffe der „Kontestation“ und der Beteiligung, die auch in verfahrensbezogenen Definitionen zu finden sind, fügen aber ausdrücklichere Hinweise auf den Schutz bestimmter Menschenrechte hinzu. Definitionen der liberalen Demokratie enthalten somit eine institutionelle Dimension und eine Rechtsdimension.[5] Die institutionelle Dimension umfasst die Idee der Volkssouveränität und beinhaltet Begriffe wie Rechenschaftspflicht für die Regierenden, Vertretung der Bürger:innen und allgemeine Partizipation in einer Weise, die mit dem oben beschriebenen „Polyarchy“-Modell von Dahl übereinstimmt. Die Dimension der Rechte wird durch die Rechtsstaatlichkeit verkörpert und umfasst bürgerliche politische, Eigentums- und Minderheitenrechte. Eine solche Definition ist umfassender (oder „dicker“), da sie rechtliche Beschränkungen der Machtausübung einschließt, um die direktdemokratischen Elemente bei der Machtausübung und der Rechenschaftspflicht zu ergänzen.
Soziale Definitionen der Demokratie behalten die institutionellen und rechtlichen Dimensionen bei, die in liberalen Demokratiemodellen zu finden sind, erweitern aber die Kategorien von Rechten, die geschützt werden sollten, einschließlich sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte. Diese erweiterte Form der Demokratie dehnt das demokratische Prinzip vom politischen auf den sozialen bzw. wirtschaftlichen Bereich aus. In den hier verwendeten Begriffen umfasst das Konzept der sozialen Demokratie die Bereitstellung von sozialem und wirtschaftlichem Wohlstand und die schrittweise Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte.
Demokratie ist eine Regierungsform, die im Vergleich zu anderen Regierungsformen besser geeignet ist, den Schutz, die Achtung und die Umsetzung von Menschenrechten zu realisieren. Die Achtung der Menschenrechte setzt voraus, dass der Staat von Menschenrechtsverletzungen absieht. Der Schutz der Menschenrechte erfordert, dass der Staat die Verletzung der Menschenrechte durch „Dritte“ wie Privatunternehmen, Nichtregierungsorganisationen, paramilitärische und aufständische Gruppen sowie „undemokratische Bewegungen“ verhindert. Die Umsetzung der Menschenrechte erfordert von Staaten Investitionen und konkrete Maßnahmen zur schrittweisen Verwirklichung der Menschenrechte. Diese Staatenpflichten werden Pflichtentrias genannt: Achten, Schützen und Erfüllen („Respect, Protect, Fulfill“).
Die reale bzw. empirische Beziehung zwischen Demokratie und Menschenrechten ist sehr vielfältig und hängt eher von den Definitionen der Demokratie als von den Menschenrechten ab, da die Menschenrechte durch internationales und nationales Recht in einer Weise formalisiert und konkretisiert bzw. standardisiert wurden, wie es bei der Demokratie nicht der Fall ist.
Eine weitere konzeptionelle Verknüpfung besteht im sogenannten menschenrechtsbasierten Ansatz („human rights based approach“) und demokratischen Prinzipien. Der menschenrechtsbasierte Ansatz ist das Instrument, um Menschenrechte in Politiken und konkreten Maßnahmen umzusetzen. Er umfasst die Prinzipien Partizipation, Nicht-Diskriminierung, Empowerment der Rechtsträger:innen, sowie Transparenz und Rechenschaftspflicht der Entscheidungsträger:innen. Die Integration des Menschenrechtsansatzes bedeutet, dass diese Prinzipien in allen (lokalen) Politiken, Maßnahmen und Entscheidungen einzubeziehen und umzusetzen sind. In der Deklaration „Wien – Stadt der Menschenrechte“ heißt es dazu: „Wien macht die Menschenrechte zu Leitlinien ihrer Beschlüsse und ihres Handelns, sei es auf Ebene der Gesetzgebung, der Vollziehung oder Verwaltungsgerichtsbarkeit, als Gemeinde, Stadt oder Land, sei es im Bereich hoheitlicher oder privatwirtschaftlicher Verwaltung, im eigenen Wirkungsbereich oder als Trägerin der mittelbaren Bundesverwaltung (…)“.[6] Ein menschenrechtbasierter Ansatz ermöglicht den Blick auf die tieferen Ursachen von Problemen und Diskriminierungen.
Die Transparenz der staatlichen Entscheidungen und Partizipation der Bevölkerung sind grundlegende Elemente einer menschenrechtsbasierten Demokratie. Ohne sie funktioniert es nicht. Die Umsetzung eines menschenrechtbasierten Ansatzes unterstützt gleichzeitig demokratische Prozesse und die politische Partizipation der Rechtsträger:innen.
Die konkreteste Schnittstelle zwischen Demokratie und Menschenrechten ist das Menschenrecht auf Demokratie durch faire und freie Wahlen. Je nachdem, wie es ausgestaltet ist, bietet es die Möglichkeit politischer Partizipation weiter Teile der Bevölkerung, kann aber auch den Ausschluss bestimmter Gesellschaftsgruppen bedeuten.
Das Wahlrecht ist auch ein wesentliches Ausdrucksmittel der individuellen politischen Meinung, und freie und faire Wahlen damit auch ein Beitrag zum Recht auf Meinungsfreiheit. Im weiteren gesellschaftspolitischen Sinn sind freie und faire Wahlen der formalisierte Ausdruck politischer Partizipation, die ein Staat zu seinem Funktionieren benötigt.
In Österreich ist das Wahlrecht mit der Staatsbürger:innenschaft verknüpft, abgesehen von der engen Ausnahme des Wahlrechts für EU-Bürger:innen bei Lokalwahlen. Damit erfolgt der Ausschluss bestimmter Gesellschaftsgruppen vom Wahlrecht. Für Wien heißt das, dass knapp ein Drittel der Stadtbevölkerung diese Form der politischen Partizipation verwehrt ist. Neben dem Problem der sinkenden Wahlbeteiligung entsteht hier ein veritables Spannungsfeld zwischen Demokratie und Menschenrechten, dem sich das nächste Kapitel widmet.
Demokratie und Menschenrechte funktionieren nach unterschiedlichen „Handlungslogiken“. Das essentielle Spannungsverhältnis zwischen Demokratie und Menschenrechten entsteht durch demokratische Entscheidungen, die sich auf den Willen der Mehrheit stützen und in die Rechte von Minderheiten eingreifen, sowie dem menschenrechtlichen Ansatz, der die Rechte marginalisierter Gruppen – und damit Minderheiten – in das Zentrum der staatlichen Einhaltungsverpflichtungen stellt. Das hat verschiedene Konsequenzen. Zum einen sind sie distributiver, ressourcentechnischer Natur. Ein auf menschenrechtlicher Basis funktionierender Staat hat einen distributiven Charakter, der sich im „Sozialstaat“ ausdrückt. Menschen, die nicht genug für ein menschenwürdiges Leben haben, werden von staatlicher Seite unterstützt, auf „Kosten“ einer Mehrheit, die durch Steuerzahlungen diesen Staat mit Ressourcen ausstattet. Steuern sind nicht die einzige staatliche Einnahmequelle, aber eine substantielle. Wir sehen mit dem Blick auf die demokratischen Modelle, dass nicht alle dieses distributive Element enthalten. Hier gibt es also keine grundsätzliche Deckungsgleichheit von Menschenrechten mit allen Formen bzw. Definitionen der Demokratie.
Zum anderen können demokratische Mehrheitsentscheidungen den Rechten von Minderheiten entgegengesetzt sein. Demokratie kann zum Ausschlussmechanismus werden, wenn Entscheidungen aufgrund nationaler Zugehörigkeit – etwa weil das Wahlrecht auf Staatsangehörigkeit basiert, wie das in Österreich der Fall ist – getroffen werden. Auch deswegen ist Nichtdiskriminierung im Zugang zu Rechten ein wesentlicher menschenrechtlicher Parameter. In Bezug auf Demokratie stellen sich hier folgende Fragen: welche Menschen können ihre demokratischen Rechte ausüben, wer wird einbezogen, wer wird ausgeschlossen (struktureller Zugang zu Demokratie)?
Zugespitzt formuliert heißt das: was passiert, wenn demokratisch legitimierte Entscheidungen zu Menschenrechtsverletzungen führen? Ein Beispiel dafür ist das zögerliche Vorgehen einiger demokratisch gewählter Regierungen, Klimaschutzmaßnahmen zu treffen, was die „Fridays for Future“ Bewegung, gegründet durch Greta Thunberg, mit Massenprotesten vor allem junger Menschen beantwortet hat. Kürzlich hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die europäischen Staaten menschenrechtlich verpflichtet sind, Klimaschutzmaßnahmen zu setzen.
In diesem Fall (Verein Klimaseniorinnen v. Schweiz) urteilte der Gerichtshof, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention bezüglich Klimawandel nicht nachgekommen ist. Die Schweizer Behörden hatten nicht rechtzeitig und in geeigneter Weise gehandelt, um Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels zu treffen. Weiters hat die Schweiz ihre eigenen Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nicht erreicht. Der Gerichtshof bestätigt mit seinem Entscheid, dass die klimabedingt immer häufigeren Hitzewellen eine reale und ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und das Privat- und das Familienleben (Artikel 8 EMRK) der Seniorinnen darstellen, und dass ein Zusammenhang besteht zwischen diesen negativen Auswirkungen und den Schweizer Klimaschutzmaßnahmen.[7] Mit diesem Urteil stellt der Gerichtshof einen direkten, menschenrechtlich begründeten Anspruch auf Klimaschutz fest – ein bahnbrechendes Urteil.
Ein Verständnis von Demokratie, das auf Mehrheitsentscheidungen, und nicht auf Konsensentscheidungen beruht, kann also zu Menschenrechtsverletzungen führen.
Mehrheits- und Konsensdemokratie sind grundsätzlich gegensätzliche Demokratiekonzepte. Erstere konzentriert sich auf die Mehrheitsregel, letztere auf ein ausgedehntes System der gegenseitigen Kontrollen. Während die Konsensdemokratie daher mehrere Strukturen von „Vetopunkten“ hervorhebt, die das Handeln von Regierungen einschränken (z. B. starke zweite Kammer, Koalitionen, Verfassungsgerichte), bevorzugt der idealtypische Aufbau von Mehrheitsdemokratien Strukturen mit geringeren Kontrollfähigkeiten. Die Konsensdemokratie kann auch als eine konstitutionelle Demokratie verstanden werden, deren Kernelement ein starkes Verfassungsgericht ist.
Damit kommen wir zu den letzten wesentlichen konzeptionellen Verbindungspunkten zwischen Demokratie und Menschenrechten: zu den Prinzipien von Gewaltentrennung und Rechtsstaatlichkeit, in der die Gerichtsbarkeit, inklusive der Verfassungsgerichtsbarkeit, eine entscheidende Rolle beim Interessensausgleich zwischen Mehrheit und Minderheit spielt.
Gewaltentrennung und Rechtsstaatlichkeit sind Merkmale moderner Demokratien. Historisch gesehen verfolgte die Doktrin der Gewaltenteilung das Ziel, die missbräuchliche Konzentration von Macht und die „damit einhergehende Gefahr der Tyrannei“[8] zu verhindern. Die wichtigsten Vertreter dieser Doktrin, Locke und Montesquieu, argumentierten, dass die Trennung der Staatsgewalten unverzichtbar sei, um Machtmissbrauch zu verhindern, der die Freiheit des Einzelnen einschränken würde. Im Laufe der Zeit hat sich das Konzept weiterentwickelt und je nach nationaler Rechtskultur und Kontext verschiedene Formen angenommen. Das verfassungsrechtliche Prinzip der Gewaltenteilung, wonach die Staatsgewalt auf Legislative, Exekutive und Judikative verteilt ist, soll durch eine angemessene Arbeitsteilung ein reibungsloses Funktionieren gewährleisten und die Rechenschaftspflicht der öffentlichen Amtsträger:innen und gegenseitige Kontrolle der Institutionen ermöglichen, wodurch die politische Freiheit gewahrt werden soll. Das rechtsstaatliche Prinzip ist damit eng verknüpft und meint einen Staat, der seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet und alle Bürger:innen vor dem Gesetz gleich behandelt (Gleichheit vor dem Recht). Eine mit entsprechenden Ressourcen gut ausgestattete und unabhängig funktionierende Judikative ist für beide Prinzipien die wesentliche Voraussetzung.
Ich möchte an dieser Stelle Jean-Paul Costa, den ehemaligen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zitieren: Er meinte: „Demokratie beruht auf Rechtsstaatlichkeit, und diese liegt in den Händen der Richter. Es ist ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass keine Person und keine Gruppe vom demokratischen System ausgeschlossen wird, und dass die Rechte von Minderheiten auch von den größten parlamentarischen Mehrheiten gewahrt werden. Es ist auch Aufgabe der Richter, dafür zu sorgen, dass die Verfahren, die die Ausübung der Macht regeln und legitimieren, uneingeschränkt eingehalten werden“.[9]
Die Judikative ist also ein wesentliches Korrektiv, wenn die Mehrheitsmeinung über das Ziel hinausschießt bzw. Entscheidungen auf Kosten anderer Gruppen trifft.
Österreich versteht sich als Rechtsstaat, der die Prinzipien der Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit durch entsprechende Normen und Institutionen umsetzt. In Europa war Österreich das erste Land, das schon 1867 dem Reichsgericht – dem Vorläufer des Verfassungsgerichtshofs – die Kompetenz zusprach, „über Beschwerden der Staatsbürger wegen Verletzung der ihnen durch die Verfassung gewährleisteten politischen Rechte“ zu entscheiden. Es mangelte damals noch an der Durchsetzbarkeit. Dieser Mangel wurde mit Gründung des Verfassungsgerichtshofs im Jänner 1919 behoben – des ersten Verfassungsgerichtshofs der modernen Welt.
Seitdem hat der Verfassungsgerichtshof im Rahmen seiner manchmal begrenzten Kompetenzen wesentliche Korrekturen zum Schutz der Menschenrechte vorgenommen. Beispielsweise hat er gleichheitswidrige und kinderrechtswidrige Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, das 2019 in Kraft getreten war, aufgehoben.
Für konkrete Umsetzungsmaßnahmen heißt das grundsätzlich, dass Maßnahmen, die Menschenrechte fördern, auch demokratiefördernde Maßnahmen sind, aber nicht notwendigerweise immer umgekehrt. Wie bereits ausgeführt sehen wir in der zunehmenden Popularität rechter Parteien, die durch die derzeitigen demokratischen Abläufe und das Wähler:innenverhalten gestärkt werden, eine Gefährdung der Position von bestimmten Minderheiten (beispielsweise LGBTIQ+ und Frauenrechte) und der Durchsetzung von Menschenrechten generell.
Beide Systeme, Demokratie und Menschenrechte, sind bei Umsetzungsmaßnahmen mitzudenken. Wenn beispielsweise möglichst inklusiv Menschen einer Stadt in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, ist das demokratiestärkend. Welche Menschen einbezogen werden und wie sie sich einbringen können, ist dann auch eine menschenrechtliche Frage. Wie Teilhabe ermöglicht wird und für wen bzw. von wem, ist menschenrechtlich relevant: etwa die Einbeziehung von Minderheiten und marginalisierten Menschen, ob der Input gleichberechtigt aufgenommen wird, und wenn er nicht aufgenommen wird, mit welcher Begründung (Rechenschaftspflicht).
Strategische Bürger:innenbeteiligung ist wesentlich, um Reformen und eine bessere Umsetzung von Lösungen zu gewährleisten. Józsefváros (Ungarn) war der erste Bezirk des Landes, der ein „Büro für Bürgerbeteiligung“ eröffnete, eine Praxis, die sich inzwischen auf andere Gemeinden ausgeweitet hat. Madrid (Spanien) begann 2015 mit der Förderung von Bürger:innenbeteiligung am Budget, die inzwischen in über 100 Orten angewandt wird. In ähnlicher Weise wählte das York Human Rights City Network (Großbritannien) seine fünf prioritären Rechte auf der Grundlage von öffentlichen Umfragen bei den lokalen Gemeinschaften aus, und die Indikatoren wurden in Fokusgruppen ausgewählt, die mit lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt wurden. Weitere Informationen zu diesen Beispielen finden sich im englischsprachigen Beitrag „Decide: Boost Democratic Participation in Cities to Recharge Democracy in Europe“.
Seine-Saint-Denis (Frankreich) hat seine Stadtpolitik auf die Ziele Demokratie und Menschenrechte ausgerichtet. Das bedeutet, diese Themen als Querschnittsmaterie bei allen lokalen Politiken zu behandeln, unter Berücksichtigung der spezifischen Geschichte, Herausforderungen und Prioritäten der Stadt. Beispielsweise beteiligt sich Seine-Saint-Denis an der Kampagne „10, 100, 1000 Human Rights Cities and Territories”. Dadurch zeigt die Abteilung ihr internationales Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte auf lokaler Ebene, insbesondere in einem globalen Kontext, der von Fragmentierung und zunehmendem Extremismus geprägt ist. Die Kampagne trägt auch dazu bei, Partnergebiete bei der Einführung menschenrechtsbasierter Entwicklungsansätze unter der Ägide der Vereinten Nationen zu unterstützen. Weitere Informationen dazu finden sich in der englischsprachigen Vorstellung von Seine-Saint-Denis im Rahmen der Initiative „Cities and Territories for Human Rights 2030“.
Grenoble (Frankreich) hat seit über einem Jahrhundert eine große Zahl von Migrant:innen aufgenommen. Heute ist die Stadt ein kosmopolitisches Zentrum mit mehr als achtzig Nationalitäten. Grenoble verfolgt unter dem Motto „Inklusive Staatsbürger:innenschaft“ gezielte Initiativen für diese Situation. Auf Stadtebene und durch zivilgesellschaftliche Organisationen wurde als Reaktion auf den kontinuierlichen Aufstieg rechtsextremer Parteien und ihrer Anhänger beispielsweise eine Plattform zur Aufnahme von Flüchtlingen oder eine Kampagne gegen Diskriminierung, die jedes Jahr am 21. März stattfindet, ins Leben gerufen. Grenoble hat außerdem einen Leitfaden zum Zugang zu Menschenrechten für ausländische Einwohner veröffentlicht. Weitere Informationen dazu bietet der englischsprachige Beitrag „Grenoble Promotes the Notion of Inclusive Citizenship through Participation and Human Rights“.
Wrocław (Polen) setzt ein umfassendes Programm zu Diversität und Inklusion in der Stadt um. So wurde etwa die Wrocław Intercultural Dialogue Strategy (2018–2022), als Reaktion auf die wachsende ausländische Bevölkerung und die sich wandelnden sozialen Bedürfnisse der Stadt entwickelt. Ein Team aus Stadtbeamt:innen, Forscher:innen, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmensvertreter:innen sowie nationalen, ethnischen und religiösen Minderheiten arbeitete ein Jahr lang gemeinsam an dieser Strategie. Auf der Grundlage von Analysen und Konsultationen wurden vier Schlüsselbereiche identifiziert: Bildung, Sicherheit, Integration sowie Kommunikation und Zusammenarbeit, jeweils mit strategischen und operativen Zielen. Die Strategie wird laufend evaluiert und angepasst. Das Monitoring der Maßnahmen zu Diversität und Inklusion basiert ebenfalls auf der Beteiligung der Bevölkerung durch anonyme Umfragen und Einbeziehung der Beiräte (Gleichstellung, Frauen, Senioren, Jugendliche, Migration und Integration, NGOs) (City of Wrocław, 2025). Weitere Informationen zur Wrocław Intercultural Dialogue Strategy finden sich auf der englischsprachigen Website der Stadt Wrocław.
Bereits seit den 1980er Jahren, als Hunderttausende Flüchtlinge aus den zentralamerikanischen Bürgerkriegsländern Schutz vor Verfolgung in den USA und Kanada suchten, existiert in Nordamerika das Konzept der «Sanctuary City» («Stadt der Zuflucht»).[10]
Unter dem Motto „democracy begins where you live” hat eine neue kommunale Bewegung der solidarischen Städte Europa geprägt und sich auf mehrere Städte ausgeweitet. Viele europäische Metropolen sind dem 2016 gegründeten Städtenetzwerk «Solidarity Cities» beigetreten. Der Zusammenschluss im Rahmen des Eurocities-Netzwerks ist eine Initiative von Bürgermeister:innen für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten.
Der politische Raum der Stadt ist in diesem Zusammenhang zu einem Kontestations- und Experimentierfeld rund um die Zukunft europäischer und zunehmend globaler Flüchtlings-, Migrations- und Grenzregime geworden, steht aber auch für eine grundlegende Demokratisierung städtischer Gesellschaften.[11]
Die Stadt Toronto (Kanada) verfolgt eine „sanctuary city policy”, die besagt, dass alle Bewohner:innen vollen Zugang zu allen Stadtservices ohne Rücksicht auf ihren nationalen Status haben. Die Sanctuary City-Politik zielt darauf ab, eine umfassendere Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen, indem sie Zugang zu städtischen Dienstleistungen bietet, steht jedoch oft vor Herausforderungen, wenn nationalstaatliche Vorgaben restriktiver sind.[12] Zu den grundlegenden Dienstleistungen der Stadt Toronto gehören Notunterkünfte, Bibliotheken, Parks und Freizeiteinrichtungen sowie präventive Gesundheits- und Notfalldienste. Diese Serviceeinrichtungen stoßen allerdings an ihre Grenzen, wenn sie allein aus dem Stadtbudget finanziert werden müssen. Dennoch machen die Maßnahmen Torontos einen entscheidenden Unterschied für nichtkanadische Bewohner:innen.
Laut Demokratieindex 2024 des Economist leben derzeit etwa 45 % der Weltbevölkerung in einer Demokratie, jedoch insgesamt nur etwa 8 % der Weltbevölkerung in einer vollständigen Demokratie. 40 % leben in einer Diktatur (The Economist, 2024). Der Transformationsindex der Bertelsmann-Stiftung verzeichnete 2024 erstmals mehr autokratische als demokratische Staaten. Von 137 untersuchten Ländern waren im Jahr 2024 nur noch 63 Demokratien, die Zahl der Autokratien stieg auf 74.[13] Der Trend, dass von Jahr zu Jahr mehr Staaten von einem demokratischen System in Richtung eines autoritären Systems kippen, setzt sich daher fort.
Europa sieht sich mit multifaktoriellen demokratischen Rückschritten konfrontiert, die durch die anhaltende Aushöhlung grundlegender Menschenrechte und Gleichheitsprinzipien, die Untergrabung demokratischer Institutionen, Angriffe auf unabhängige Akteure und eine zunehmende Polarisierung innerhalb der Gesellschaften gekennzeichnet sind. Dieses Phänomen wird durch verschiedene Faktoren vorangetrieben, darunter wachsende Unsicherheit und Ungewissheit aufgrund von Konflikten innerhalb und außerhalb Europas, der Missbrauch technologischer Fortschritte, erhebliche sozioökonomische Ungleichheiten, Umweltkrisen und die Ausnutzung öffentlicher Frustrationen durch Hassreden, insbesondere in den sozialen Medien.[14]
Westliche Demokratien und der juristische „Überbau“ des Menschenrechtsschutzes samt seiner institutionellen Abstützung sind also zunehmend der Erosion durch relativistische und rechtspopulistische Denkweisen ausgesetzt. Der US-Politologe Larry Diamond spricht in diesem Zusammenhang auch von „demokratischer Rezession“. Angriffe auf die Legitimität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Rufe nach einer „Modernisierung“ (wohl eher die Verwässerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention, und Postulate des Primats der Politik vor dem Recht sind nur einige Beispiele.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen muss eines festgestellt werden: die perfekte Demokratie kann es und wird es nicht geben. Während diese Tatsache als Chance zur Arbeit an der Demokratie gesehen werden kann, steigt gleichzeitig die Zahl derer, die sich durch die Politik alleingelassen und frustriert fühlen. Nach ihnen halten Populist:innen mit intensiver Symbolpolitik Ausschau.
Was kann dagegen getan werden? Wir benötigen eine positive Erzählung, die dem destruktiven Diskurs eine Perspektive für die Bevölkerung entgegensetzt. Es gälte beispielsweise, Wahlversprechen wie den kurzfristigen Facharzttermin oder eine kostenlose Kinderbetreuung umzusetzen. Es sind die konkreten, im Alltag erlebbaren Maßnahmen, durch die Politik das Vertrauen in die Demokratie festigen kann. In der Langzeitperspektive wäre eine Verstärkung der politischen Bildungsarbeit und der Medienbildung wesentlich. Der Schritt, Demokratiebildung in den Schulen verpflichtend zu verankern, ist wichtig. Dialogräume zu öffnen, zu lernen, was Kompromisse bedeuten, und Konsens bei Entscheidungen zu suchen. Es ginge darum, die Bevölkerung zu involvieren, denn Populismus kann wohl nur durch eine Re-Politisierung der Politik bekämpft werden. Es geht fundamental und grundlegend um das Recht politischer Gestaltung unserer Lebenssituation.
Ein Rechtsstaat, der menschenrechtlichen Prinzipien folgt, muss diese Polarisierungen auszugleichen suchen und dem Prinzip der Konsensdemokratie folgen. Österreich entspricht am ehesten dem sozialen und liberalen Demokratiemodell und versteht sich als Rechtsstaat, der auch systemisch den Interessensausgleich zwischen Mehrheit und Minderheit unternimmt. Nachdem die Heterogenität unserer Gesellschaften zunimmt, sowie eine Zunahme rechtspopulistischer Aktivitäten zu beobachten ist, wird dieses „Austarieren“ divergierender Interessen immer wichtiger.
Dialogräume werden in Zeiten politischer Polarisierung zunehmend enger. Gerade in solchen Zeiten, wie sie gerade stattfinden, müssen Dialogräume wieder geöffnet und Konsensorientiertheit gepflegt werden, damit Demokratie, die auf Menschenrechten basiert, gelebt werden kann. Städte, die ‚nahe an den Menschen‘ sind, haben eine essentielle Rolle, diese Dialogräume zu schaffen und zu fördern. Projekte, die Mitbestimmung und Teilhabe aller Menschen in der Stadt unterstützen, tragen wesentlich dazu bei. Dabei geht es nicht nur darum, die Meinungen aller Beteiligten möglichst zu berücksichtigen, sondern auch die Dialogbereitschaft zwischen den Beteiligten zu fördern. Städte haben in diesen schwierigen politischen Zeiten eine tragende Rolle bei der Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten zu spielen.
[1] Stourzh, Gerald (2015): Die Moderne Isonomie. Menschenrechtsschutz und demokratische Teilhabe als Gleichberechtigungsordnung. Ein Essay. Böhlau Verlag.
[2] Sedláček, Tomáš (2025): Unsere Freiheit ist eine Anomalie – steht ihr Ende bevor? In: Der Standard, Kommentar der Anderen, Jänner 2025. URL: https://www.derstandard.at/story/3000000288307/unsere-freiheit-ist-eine-anomalie-steht-ihr-ende-bevor
[3] Gabriel, Elisabeth (Hrsg.) (2001): Frauenrechte. Einführung in den internationalen frauenspezifischen Menschenrechtsschutz. Neuer Wissenschaftlicher Verlag.
[4] Beetham, David / Carvalho, E. / Landman, T. / Weir, S. (2008): Assessing the Quality of Democracy. A Practical Guide. International Institute for Democracy and Electoral Assistance. URL: http://www.idea.int
[5] Foweraker, Joe / Krznarik, Roman (2000): Measuring Liberal Democratic Performance: An Empirical and Conceptual Critique. In: Political Studies, Vol. 48, Nr. 4, S. 759–787.
[6] Stadt Wien (2014): Deklaration „Wien – Stadt der Menschenrechte“. URL: https://www.wien.gv.at/pdf/menschenrechtsbuero/deklaration-menschenrechte.pdf
[7] EGMR (2024): Verein KlimaSeniorinnen Schweiz and Others v. Switzerland, Beschwerde-Nr. 53600/20, Urteil vom 9. April 2024. URL: https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-233206
[8] Montesquieu, 1748
[9] Costa, Jean-Paul (2008): The Links between Democracy and Human Rights under the Case-Law of the European Court of Human Rights. Council of Europe.
[10] Christoph, Wenke / Kron, Stefanie (Hrsg.) (2019): Solidarische Städte in Europa. Urbane Politik zwischen Charity und Citizenship. Rosa Luxemburg Stiftung.
[11] Christoph, Wenke / Kron, Stefanie (Hrsg.) (2019): Solidarische Städte in Europa. Urbane Politik zwischen Charity und Citizenship. Rosa Luxemburg Stiftung.
[12] Gilbert, L. / Sotomayor, S. (2025): Non-Status Citizenship and the Paradoxes of Immigration Regimes in a Sanctuary City. In: Antipode, Vol. 57, Nr. 1, S. 147–168.
[13] Bertelsmann-Stiftung (2024): Transformationsindex 2024. URL: https://bti-project.org/de/presse
[14] European Commission against Racism and Intolerance (ECRI) (2025): Advancing Equality on an Era of Democratic Backsliding. Concept Note. ECRI. URL: https://rm.coe.int/concept-note-ecri-as-2025/1680b6c49c
Karin Lukas ist wissenschaftliche Leiterin des Wiener Forums für Demokratie und Menschenrechte sowie österreichisches Mitglied bei der European Commission against Racism and Intolerance. Zuvor war sie unter anderem Gastprofessorin an der Central European University, Präsidentin und Mitglied des Europäischen Komitees für soziale Rechte, Europarat, und Programmlinienleiterin am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte. Sie arbeitet seit über 25 Jahren zu verschiedensten menschenrechtlichen und demokratiepolitischen Themen, und berät dazu Ministerien, internationale Organisationen und Unternehmen.