Hohe Anforderungen zur Erlangung der Staatsbürgschaft treffen also in Österreich auf einen steigenden Anteil der Bevölkerung ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Allein aufgrund dieser demografischen Entwicklung sollte daher angedacht werden, die Verleihung der Staatsbürgerschaft einer größeren Personengruppe zu ermöglichen. Warum dies aus menschenrechtlicher, gesellschaftlicher und demokratiepolitischer Sicht relevant ist, soll im Folgenden erläutert werden.
„Ich bin in den 1980ern nach Österreich gekommen und nach eineinhalb Jahren habe ich die Staatsbürgerschaft erhalten.“ So erzählt es Marie-Edwige Hartig, ehemalige Gemeinderätin in Linz, im Film „Austroschwarz“.[1] Aus heutiger Sicht scheint dies schier unglaublich: Wer die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen will, muss mindestens seit zehn Jahren rechtmäßig ununterbrochen in Österreich aufhältig gewesen sein. Bei manchen Personengruppen, wie etwa Personen, die in Österreich geboren sind, EWR-Bürger*innen, Ehepartner*innen von Österreicher*innen und bei nachhaltiger persönlicher Integration ist die Verleihung bereits nach sechs Jahren möglich. Doch gerade für Jene, die seit den Flüchtlingsbewegungen ab 2014/15 nach Österreich gekommen sind, gilt diese verkürzte Frist nicht. Asylberechtigte können erst nach mindestens zehn Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen, Personen mit subsidiärem Schutzstatus überhaupt erst nach zwölf Jahren.
Kurzum: Allein die benötigte Aufenthaltsdauer, um die Staatbürgerschaft zu beantragen, ist hoch. Hinzu kommen hohe Einkommensvoraussetzungen und Bearbeitungsgebühren sowie Sprachkenntnisse auf Niveau B1. Auch im internationalen Vergleich werden Österreich regelmäßig restriktive Regelungen bei der Vergabe der Staatsbürgerschaft bescheinigt, etwa durch den Migrant Integration Policy Index oder die Menschenrechtskommissarin des Europarats.[2]
Dies spiegelt sich auch in der Einbürgerungsrate, dem Verhältnis an Einbürgerungen zur Gesamtzahl der Bevölkerung ohne österreichische Staatsbürgerschaft, wider. Seit 2022 betrug diese Rate konstant 0,7%[3], der EU-Durchschnitt lag 2022 und 2023 bei über 2%[4]. Statistisch belegt ist allerdings auch, dass das Bevölkerungswachstum in Österreich bereits seit Jahrzehnten nur noch auf Migration zurückzuführen ist.[5]
Hohe Anforderungen zur Erlangung der Staatsbürgschaft treffen also in Österreich auf einen steigenden Anteil der Bevölkerung ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Allein aufgrund dieser demografischen Entwicklung sollte daher angedacht werden, die Verleihung der Staatsbürgerschaft einer größeren Personengruppe zu ermöglichen. Warum dies aus menschenrechtlicher, gesellschaftlicher und demokratiepolitischer Sicht relevant ist, soll im Folgenden erläutert werden. Dabei liegt der Fokus auf der Zielgruppe von Geflüchteten und anderen Drittstaatsangehörigen, für welche derzeit die höchsten Anforderungen für den Staatsbürgerschaftserwerb bestehen.
Über 150.000 Personen haben zwischen 2015 und 2025 in Österreich Asyl erhalten.[6] Etliche von ihnen könnten in den nächsten Jahren die notwendige Aufenthaltsdauer für die Staatsbürgerschaft erfüllen, einige auch die Regelungen bezüglich des verfügbaren Einkommens. Jedoch werden viele mangels Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen weiterhin als Asylberechtigte in Österreich leben. Dabei sollte aus menschenrechtlicher Sicht das Gegenteil der Fall sein: Die Genfer Flüchtlingskonvention enthält in Artikel 34 die Verpflichtung für Staaten, Flüchtlingen im Sinne der Konvention (also Asylberechtigten) die Einbürgerung zu erleichtern, wobei explizit genannt wird, dass Einbürgerungsverfahren beschleunigt und Kosten herabgesetzt werden sollten.
Dies ist aufgrund der spezifischen rechtlichen Grundlage zur Gewährung von Asyl sinnvoll: Asyl wird gewährt, wenn Personen eine begründete Angst vor Verfolgung haben und sich nicht mehr des Schutzes des Herkunftslandes bedienen können. Asylberechtigte besitzen daher formell noch eine Staatsbürgerschaft, können diese und die damit verbundenen Rechte aber nicht nutzen, da sie sonst fürchten müssten, den Asylstatus zu verlieren. Sie können auch nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren, um diese Rechte zu nutzen, und sind somit den Regelungen des Aufnahmestaates besonders stark unterworfen.[7] Da Menschenrechte primär gegenüber Staaten durchsetzbar sind, ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft für Asylberechtigte auch eine Stärkung beziehungsweise Neuermöglichung dieser Durchsetzbarkeit.
Doch auch andere Gruppen als Asylberechtigte bleiben ohne österreichische Staatsbürgerschaft in Teilbereichen ausgeschlossen: Denn die Staatsbürgerschaft ist mit der Ausübung von Rechten verbunden, wie etwa dem Wahlrecht, und der Befugnis, Leistungen in Anspruch zu nehmen, bei denen nicht immer alle Bevölkerungsgruppen Staatsbürger*innen gleichgestellt sind. Insbesondere gilt dies für Leistungen, die keine Versicherungsleistungen sind. Um Sozialhilfe beziehen zu können, gibt es etwa Wartefristen für Nicht-Österreicher*innen ausgenommen Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.[8] In Wien und Graz haben subsidiär Schutzberechtigte keinen Zugang zu Gemeindewohnungen, während Asylberechtigte und Personen mit „Daueraufenthalt EU“ Österreicher*innen gleichgestellt sind.[9] Darüber hinaus gibt es auch gewisse Berufe wie Polizei, Justizwache oder Richter*innen, Bezirks- und Staatsanwält*innen, die österreichischen Staatsbürger*innen vorenthalten sind.[10]
Im politischen Diskurs wird die Verleihung der Staatsbürgerschaft oft mit Integration verknüpft, häufig als erfolgreiches Ende eines Integrationsprozesses. Auch das aktuelle Regierungsprogramm enthält diese Formulierung. Dabei wird übersehen, dass Integration höchst individuelle und nicht-lineare Prozesse umfasst, die zumal oft durch Unsicherheit aufgrund des Aufenthalts erschwert werden. Gerade für Personen, die im Prozess sind, sich in Österreich ein selbstständiges Leben aufzubauen, kann der Erhalt der Staatsbürgerschaft als zusätzlicher Motivator funktionieren, der nicht nur administrative Prozesse erleichtert, sondern vor allem auch ein Gefühl der Zugehörigkeit schafft. Denn: Die Staatsbürgerschaft belegt formell die Zugehörigkeit zum Staat und ist somit schon per se integrationsfördernd.
Die Evidenz zeigt, dass sich die Verleihung der Staatsbürgerschaft und die Aussicht darauf positiv auf das Einkommen auswirkt und mit geringerer Arbeitslosigkeit einhergeht.[11] Die Chance auf Einbürgerung muss jedoch erreichbar scheinen. Speziell für junge Menschen könnte der Erhalt der Staatsbürgerschaft positiv dazu beitragen, nachhaltige Perspektiven zu entwickeln, anstatt sich als nicht vollberechtigten Teil der Gesellschaft wahrzunehmen.
Gleichzeitig ist aktuell ein politischer Diskurs allgegenwärtig, der dieses Gefühl der Zugehörigkeit aktiv von Migrant*innen einfordert. So meinte Integrationsministerin Claudia Plakolm in einem Interview: „Teil ist man, wenn man bereit ist, die deutsche Sprache zu lernen, arbeiten zu gehen und sich an unsere Regeln, Gesetze und Werte zu halten. Das erwarten wir.“[12] Solche Aussagen suggerieren nicht nur, dass es Personen gibt, die nicht Teil der Gesellschaft sind (oder dies nicht sein dürfen). Teilhabe wird außerdem zur Bringschuld von Zugewanderten erkoren, ohne den Blick darauf zu werfen, welche Voraussetzungen dafür nötig sind. Selbst jene 281.000 Personen, die in Österreich geboren sind[13], ihr gesamtes Leben hier verbracht haben und somit gewiss stets Teil waren, haben ohne die Staatsbürgerschaft nicht die selben Teilhaberechte wie Österreicher*innen.
Dies ist speziell bei der demokratischen Mitgestaltung durch Wählen augenscheinlich, da das Wahlrecht in Österreich bekanntermaßen (außer auf Bezirksebene, wo Unionsbürger*innen wahlberechtigt sind) an die Staatsbürgerschaft geknüpft ist. Gemeinsam mit der demografischen Entwicklung führt die fehlende Staatsbürgerschaft dazu, dass wachsende Teile der österreichischen Bevölkerung hier ihr Wahlrecht nicht ausüben können. Bei den letzten Nationalratswahlen waren 19% der Bevölkerung nicht wahlberechtigt[14], in Wien betrug der Anteil bereits ein Drittel der Bevölkerung[15].
Nicht-Staatsbürger*innen sind jedoch oft im selben Maße von politischen Entscheidungen betroffen, wie Staatsbürger*innen. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind außerdem in höherem Ausmaß armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, sind häufiger Opfer von Straftaten und Bildungsnachteile werden in der Gruppe der Nicht-Österreicher*innen stärker vererbt.[16] Entscheidungen und Einschnitte in der Sozial- oder Bildungspolitik könnten also potenziell stärkere Auswirkungen auf Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft haben. Dies könnte längerfristig darin enden, dass ökonomisch und sozial benachteiligte Personen im demokratischen Prozess weniger repräsentiert sind und ihre Anliegen trotz besonderer Betroffenheit weniger gehört werden.
Eine mögliche Lösung dieser Problematik wäre, das Wahlrecht auf auch nationaler und Länder-Ebene auf Personen ohne die österreichische Staatsbürgerschaft ab einer gewissen Niederlassungsdauer auszuweiten. Allerdings würde eine solche Steigerung der politischen Partizipation von Nicht-Staatsbürger*innen nicht automatisch zu ihrer Repräsentation in der Legislative führen. Denn die Aufteilung der Mandate im National- bzw. Bundesrat erfolgt aktuell nach der Anzahl der Staatsbürger*innen je Wahlkreis bzw. Bundesland. Obwohl Wien mit über 2 Millionen Einwohner*innen die größte Bevölkerung aller Bundesländer hat[17], besitzt Niederösterreich auf Basis dieser Berechnungsmethode aktuell die meisten Mandate im Nationalrat[18].
Vereinfacht gesagt: Wenn Personen ohne Staatsbürgerschaft das Wahlrecht erhalten, könnten zwar die Stimmen von Migrant*innen potenziell entscheiden, wer ein Mandat erhält. Wahlkreise bzw. Bundesländer mit einer hohen Anzahl an Personen ohne Staatsbürgerschaft wären jedoch weiterhin bei der Verteilung der Mandate unterrepräsentiert. Nicht nur die Belange von Migrant*innen selbst sind dadurch nicht ausreichend repräsentiert, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse von Regionen, in welche verstärkt Migration stattfindet. Daher spricht demokratiepolitisch viel dafür, den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu erleichtern, um einem möglichst großen Anteil der Bevölkerung auch politische Teilhaben in allen Aspekten zu ermöglichen.
Denn: Österreich ist ein Migrationsland und dies beeinflusst auch die Zusammensetzung der (Neo-) Staatsbürger*innen. So hatten im ersten Quartal 2025 10% der Neueingebürgerten zuvor die syrische Staatsbürgerschaft.[19] Anstatt jedoch der zugewanderten Bevölkerung eine realistische Perspektive zur Erlangung der Staatsbürgerschaft zu ermöglichen, wird sie immer mehr zum exklusiven Gut erhoben. So enthält das Regierungsprogramm der Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS geplante Verschärfungen im Einbürgerungsprozess bei den Integrationsanforderungen und eine Anhebung des Deutschniveaus auf B2. Dabei ist klar, dass ohne Reformen ein wachsendes Ungleichgewicht zwischen Staatsbürger*innen mit bestimmten Privilegien einerseits und einer Bevölkerung ohne gewisse Teilhaberechte entsteht.
Das Herabsetzen mancher Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft sollte auch dazu dienen, den Realitäten der in Österreich arbeitenden und lebenden Bevölkerung Rechnung zu tragen. Hierfür wären, erstens, Reformen bezüglich der erforderlichen Aufenthaltsdauer sinnvoll, die spezifische Lebensrealitäten etwa von Asylberechtigten oder in Österreich geborenen Personen, für die aktuell die Aufenthaltsdauer der Eltern der relevante Faktor ist, besser berücksichtigen.
Zweitens müsste das vorzuweisende Einkommen geringer angesetzt werden. Aktuell muss einer Einzelperson nach Abzug monatlicher Aufwendungen (z.B. Miete) vom monatlichen Nettoeinkommen 1273,99€ bleiben. Zur Veranschaulichung: Eine Einzelhandelskauffrau verdient laut Kollektivvertrag Handel 2025 im vierten bis sechsten Jahr netto EUR 1765,69 monatlich.[20] In Wien fallen aktuell durchschnittlich EUR 10,10 pro Quadratmeter an Miete und Betriebskosten an[21], für eine 50m2 Wohnung müssten also EUR 505,- Aufwendungen von diesem Nettoeinkommen abgezogen werden. Mit EUR 1260,69 hätte die Frau trotz einer Vollzeitbeschäftigung also zu wenig verfügbares Einkommen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Teile der Bevölkerung aufgrund ihres Einkommens vom Wahlrecht oder gesellschaftlichen Prozessen auszuschließen ist in einer modernen Demokratie nicht legitim. Die hohen Einkommensregelungen bei der Einbürgerung haben jedoch längerfristig exakt diesen Effekt: Menschen in niedrigeren Einkommensklassen bleiben, auch wenn sie bereits viele Jahre in Österreich leben, von der kompletten Teilhabe an der Gesellschaft mittels Staatsbürgerschaft dauerhaft exkludiert. Dies untergräbt die Legitimation unserer repräsentativen Demokratie und ist demokratiepolitisch höchst bedenklich.
[1] Herzog, Stephan/Mataro, Mwita/Karner, Helmut (2025): Austroschwarz. Österreich: Filmladen
[2] Solano, Giacomo/Huddleston, Thomas (2020): Migration Policy Index. Austria. https://www.mipex.eu/austria & Commissioner for Human Rights of the Council of Europe (2021): Commissioner for Human Rights of the Council of Europe Dunja Mijatović Report following her visit to Austria from 13 December to 17 December 2021. S. 12. https://rm.coe.int/commdh-2022-10-report-on-the-visit-to-austria-en/1680a6679a
[3] Statistik Austria (2025a): 9,8% mehr Einbürgerungen im Jahr 2024. https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2025/02/20250219Einbuergerungen2024.pdf & Statistik Austria (2024): Um 3,2% weniger Einbürgerungen im Jahr 2023. https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2024/02/20240215Einbuergerungen2023.pdf
[4] Eurostat (2025): Acquisition of citizenship statistics. https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Acquisition_of_citizenship_statistics
[5] Statistik Austria (2025b): Österreich wächst nur durch Zuwanderung. https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2025/07/20250716MigrationIntegration2025.pdf
[6] Vgl. Bundesministerium für Inneres Jahresstatistiken Asylwesen 2015 – 2024 sowie vorläufige Asyl-Statistik Juli 2025
[7] Owen, David (2019): Refugees, EU Citizenship and the Common European Asylum System A Normative Dilemma for EU Integration. In: Ethical Theory and Moral Practice, 22 (2). S. 349
[8] Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe, BGBl. I Nr. 41/2019, §4, Abs. 1
[9] https://wohnberatung-wien.at/wohn-ticket/allgemeines#c6046 & https://www.graz.at/cms/beitrag/10273051/7763343/Gemeindewohnung_Ansuchen_Voraussetzungen.html
[10] Angaben aus https://www.justiz.gv.at/karriere-in-der-justiz/berufsgruppen.9c9.de.html
[11] U.a.: Hainmueller, Jens/Hangartner, Dominik/Ward, Dalston (2019): The effect of citizenship on the long-term earnings of marginalized immigrants: Quasi-experimental evidence from Switzerland. In: Science Advances, 2019: 5. S. 3f. & Peters, Floris/Schmeets, Hans/Vink, Maarten (2019): Naturalisation and Immigrant Earnings: Why and to whom citizenship matters. In: European Journal of Population, 202: 36. S. 522f.
[12] Mittelstaedt, Katharina (2025): Familienministerin Plakolm: „Mein Leitbild ist das von Vater, Mutter und Kindern“. In: Der Standard, 14.3,2025 https://www.derstandard.at/story/3000000261383/familienministerin-plakolm-mein-leitbild-ist-das-von-vater-mutter-und-kindern
[13] Statistik Austria (2025c): Statistisches Jahrbuch Migration & Integration. Zahlen Daten Indikatoren 2025. https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Migration-Integration_2025.pdf, S. 20
[14] SOS Mitmensch (2024): Wahlausschlussprognose 2064. Entwicklung des Anteils der österreichischen Bevölkerung im Wahlalter ohne Wahlrecht in fünf Szenarien. https://www.sosmitmensch.at/dl/noNNJKJkNnKJqx4KJK/WahlausschlussPrognose2064_SOSMitmensch_29August2024__pdf
[15] Stadt Wien (2024): Wien in Zahlen 2024; https://www.wien.gv.at/statistik/pdf/wieninzahlen-2024.pdf
[16] Statistik Austria (2025c), S. 11f. + 48
[17] Statistik Austria (2025): Bevölkerung am 01.01.2025 nach Staatsangehörigkeit und administrativen Gebietseinheiten. https://www.statistik.at/fileadmin/pages/407/Bev_Staatsangeh_Geburtsland_Gebietseinheiten_2025.ods
[18] Bundesministerium für Inneres (2025): Nationalratswahlen Wahlkreiseinteilung. https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen/Wahlkreiseinteilung.aspx
[19] Statistik Austria (2025b): 6% mehr Einbürgerungen im 1. Halbjahr 2025. https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2025/08/20250820Einbuergerungen2025Q2.pdf
[20] Berechnung anhand des Bruttogehalts im KV Handel 2025 Beschäftigungsgruppe C, Stufe 2 und Online Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer
[21] https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/wohnen/wohnkosten
Clara Krainhöfner ist Fachreferentin im Bereich Integration, Migration, Asyl bei der Caritas Österreich und hat davor in der Beratung von Geflüchteten sowie der operativen Leitung von Einrichtungen für Geflüchtete gearbeitet. Sie studierte an der Universität Wien Internationale Entwicklung mit einem Fokus auf Migrationswissenschaften und besitzt einen LL.M. in International Human Rights and Humanitarian Law der Europauniversität Viadrina in Frankfurt/Oder.